Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/20/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/01/0156 B 20. Juni 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Immer dann, wenn ein Fremder das als Vollmachtserteilung zu verstehende Ersuchen um Vertretung im Sinn des BFA-VG 2014 an die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person richtet oder der juristischen Person schriftlich ausdrücklich Vollmacht erteilt, ist dem Fremden das Handeln des sodann von der juristischen Person konkret mit der Durchführung seiner Vertretung betrauten Rechtsberaters wie bei jedem anderen Vertreter zuzurechnen (Hinweis E vom 30. Mai 2017, Ra 2017/19/0113).