Verwaltungsgerichtshof
28.11.2019
Ra 2018/19/0203
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/19/0204
Ra 2018/19/0205
Auch die Aufnahme eines Staates in die Liste sicherer Herkunftsstaaten führt nicht zu einer gesetzlichen Vermutung, die nicht - durch ein entsprechendes Vorbringen des Fremden - widerlegbar wäre.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018190203.L06