Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/19/0203

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2018/19/0204

Ra 2018/19/0205

Rechtssatz

Auch die Aufnahme eines Staates in die Liste sicherer Herkunftsstaaten führt nicht zu einer gesetzlichen Vermutung, die nicht - durch ein entsprechendes Vorbringen des Fremden - widerlegbar wäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018190203.L06