Verwaltungsgerichtshof
14.03.2019
Ra 2018/18/0455
GRS wie Ra 2018/18/0441 E 14. März 2019 RS 1
Von einer schlüssig begründeten Beweiswürdigung kann nicht gesprochen werden, wenn das VwG seine Entscheidung - nicht bloß untergeordnet - mit (unsachlichen) Ausführungen begründet, denen jeglicher Begründungswert fehlt.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018180455.L01