Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/18/0283

Rechtssatz

Sofern sich der Verfahrenshelfer auf eine "formkorrekte" Einbringung der Revision per Telefax beruft und ausführt, das Bundesverwaltungsgericht sei nicht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden, genügt es auf Paragraph 21, BVwGG 2014, und zwar insbesondere auf dessen Absatz 6, hinzuweisen vergleiche dazu auch VwGH 6.9.2018, Ra 2018/18/0027).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018180283.L03