Verwaltungsgerichtshof
20.09.2018
Ra 2018/17/0145
Das Verwaltungsgericht hat die verhängten Ersatzfreiheitsstrafen herabgesetzt, die Strafsanktionsnorm jedoch trotz des fehlerhaften Abspruchs im verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis nicht korrigiert. Damit belastete es das angefochtene Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit des Inhalts vergleiche z.B. VwGH 28.5.2018, Ra 2018/17/0081).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2018/17/0146
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018170145.L01.1