Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.2020

Geschäftszahl

Ra 2018/15/0113

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 31. März 2011, 2008/15/0115, ausgeführt hat, ist der durch die gewählte Konstruktion konkret angestrebte Steuervorteil (auf dem Gebiet der Umsatzsteuer) zu ermitteln.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018150113.L04