Verwaltungsgerichtshof
15.05.2020
Ra 2018/15/0113
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 31. März 2011, 2008/15/0115, ausgeführt hat, ist der durch die gewählte Konstruktion konkret angestrebte Steuervorteil (auf dem Gebiet der Umsatzsteuer) zu ermitteln.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018150113.L04