Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.2020

Geschäftszahl

Ro 2018/15/0004

Rechtssatz

Hat der Begründungsmangel zur Folge, dass dem Verwaltungsgerichtshof die inhaltliche Prüfung des Erkenntnisses verwehrt bleibt, führt der Begründungsmangel zu dessen Aufhebung vergleiche VwGH 27.7.2016, Ra 2015/13/0051).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018150004.J04