Verwaltungsgerichtshof
05.03.2020
Ro 2018/15/0004
Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht nur die Abgabenbehörde, sondern auch das Bundesfinanzgericht der amtswegigen Ermittlungspflicht unterliegen vergleiche für viele VwGH 22.11.2017, Ra 2016/13/0018). Dass das Finanzamt "trotz Hinweises" keine "weitergehenden" Ermittlungen durchgeführt hat, entband das Bundesfinanzgericht daher nicht davon, selbst Feststellungen zu treffen, die die rechtliche Beurteilung ermöglichen, welcher der beiden Lieferungen die Warenbewegung zuzuordnen ist.
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018150004.J03