Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/14/0428

Rechtssatz

Auch der EGMR ging davon aus, dass die Zugehörigkeit zur Minderheit der Hazara - unbeschadet der schlechten Situation für diese Minderheit - nicht dazu führt, dass im Fall einer Rückkehr nach Afghanistan eine unmenschliche Behandlung drohen würde (EGMR 5.7.2016, A.M./Niederlande 29.094/09).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018140428.L02