Verwaltungsgerichtshof
31.01.2019
Ra 2018/14/0121
GRS wie 2001/20/0286 E 1. April 2004 RS 1
Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet ist, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings darf es sich dabei nicht nur um vorübergehende Veränderungen handeln vergleiche etwa das Erkenntnis vom 21. November 2002, Zl. 99/20/0171, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2018/14/0122
Ra 2018/14/0123
Ra 2018/14/0126
Ra 2018/14/0125
Ra 2018/14/0124
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018140121.L04