Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/14/0121

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/20/0286 E 1. April 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet ist, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings darf es sich dabei nicht nur um vorübergehende Veränderungen handeln vergleiche etwa das Erkenntnis vom 21. November 2002, Zl. 99/20/0171, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2018/14/0122

Ra 2018/14/0123

Ra 2018/14/0126

Ra 2018/14/0125

Ra 2018/14/0124

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018140121.L04