Verwaltungsgerichtshof
26.09.2018
Ra 2018/14/0003
Ist mit dem rechtsfreundlichen Vertreter vereinbart, dass dieser die - mehrere Familienmitglieder betreffenden - Erkenntnisse an einen gemeinsamen Empfänger übermittelt, ist zu erwarten, dass sich der Antragsteller für die Sichtung von Postsendungen und der darin enthaltenen Schriftstücke nicht einer Person bedient, die (was im Wiedereinsetzungsantrag eingeräumt wird) mangels ausreichender Deutschkenntnisse keine Zuordnung der Schriftstücke zu den betroffenen Personen vornehmen kann. Er hat somit bei der Auswahl jener Person, die als für die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben als evident ungeeignet anzusehen war und dennoch von ihm als Hilfsperson herangezogen wurde, die ihm zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen. Es handelt sich bei einem solchen Verhalten nicht um einen bloß minderen Grad des Versehens.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018140003.L03