Verwaltungsgerichtshof
30.01.2019
Ra 2018/12/0057
Im Bescheidbeschwerdeverfahren sind Anträge, über die die Behörde nicht entschieden hat, keinesfalls Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018120057.L02