Verwaltungsgerichtshof
27.03.2019
Ra 2018/12/0022
Eine "Verwertbarkeit" der Kenntnisse im Zusammenhang mit einer Karenzierung ist nicht mit einer "Notwendigkeit" im Sinn einer für die Ausübung einer Tätigkeit unabdingbaren Ernennungsvoraussetzung gleichzusetzen(vgl. VwGH 15.12.2010, 2009/12/0164; VwGH 24.9.1997, 97/12/0178).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018120022.L02