Verwaltungsgerichtshof
06.11.2019
Ra 2018/12/0011
Die Bemessung des Vermögensschadens nach dem Slbg.
GleichbehandlungsG 2006 stellt einen untrennbaren Abspruch dar, eine Teilrechtskraft betreffend eine erfolgte Diskriminierung ist nicht denkbar. Diesfalls ist das VwG auch bei bloß "teilweiser" Anfechtung berechtigt und verpflichtet, auch über den vom Beamten geltend gemachten Anspruch zur Gänze zu entscheiden vergleiche VwGH 4.9.2014, Ro 2014/12/0012).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018120011.L06