Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/12/0011

Rechtssatz

Die Bemessung des Vermögensschadens nach dem Slbg.

GleichbehandlungsG 2006 stellt einen untrennbaren Abspruch dar, eine Teilrechtskraft betreffend eine erfolgte Diskriminierung ist nicht denkbar. Diesfalls ist das VwG auch bei bloß "teilweiser" Anfechtung berechtigt und verpflichtet, auch über den vom Beamten geltend gemachten Anspruch zur Gänze zu entscheiden vergleiche VwGH 4.9.2014, Ro 2014/12/0012).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018120011.L06