Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/12/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/11/0127 B 17. März 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Im fortgesetzten Verfahren nach einem aufhebenden Erkenntnis des VwGH ist die belangte Behörde (wie im Übrigen auch das VwG und der VwGH selbst) gemäß Paragraph 63, Absatz eins, VwGG an die in diesem Erkenntnis geäußerten Rechtsansichten gebunden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018120011.L01