Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/10/0064

Rechtssatz

Eine Beurteilung eines geltend gemachten Wiederaufnahmegrunds als Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG scheidet schon deshalb aus, weil der Umstand, dass eine gleichartige, ähnliche Rechtsfrage in einem anderen Verfahren zu klären ist, noch nicht bedeutet, dass eine Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG gegeben wäre. Vielmehr muss eine Vorfrage in einem anderen Verfahren als Hauptfrage zu beurteilen sein vergleiche VwGH 24.2.2016, Ra 2015/09/0128; 1.6.2017, Ra 2017/08/0022; 29.8.2018, Ro 2017/17/0022).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100064.L01