Verwaltungsgerichtshof
27.02.2019
Ra 2018/10/0052
GRS wie Ra 2015/08/0145 E 14. September 2016 VwSlg 19457 A/2016 RS 1
Das Rechtsmittel, über welches das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, bleibt im Fall eines zulässigen Vorlageantrages dennoch die Beschwerde. Der Vorlageantrag richtet sich nach dem VwGVG nämlich (nur) darauf, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt wird.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100052.L01