Verwaltungsgerichtshof
20.03.2019
Ro 2018/09/0007
Da Paragraph 10, DLSG 2006 nur das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses nach Paragraph eins, Absatz eins, DLSG 2006 (mit einem Arbeitnehmer, der nicht nach Paragraph eins, Absatz 2, DLSG 2006 arbeitsberechtigt ist) erfasst und von einer Strafbarkeit nach Paragraph 28, AuslBG ausnimmt, ist die Anwendung dieser privilegierten Strafbestimmung ausgeschlossen und eine Übertretung nach Paragraph 28, AuslBG zu prüfen.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018090007.J02