Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2019

Geschäftszahl

Ro 2018/09/0007

Rechtssatz

Da Paragraph 10, DLSG 2006 nur das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses nach Paragraph eins, Absatz eins, DLSG 2006 (mit einem Arbeitnehmer, der nicht nach Paragraph eins, Absatz 2, DLSG 2006 arbeitsberechtigt ist) erfasst und von einer Strafbarkeit nach Paragraph 28, AuslBG ausnimmt, ist die Anwendung dieser privilegierten Strafbestimmung ausgeschlossen und eine Übertretung nach Paragraph 28, AuslBG zu prüfen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018090007.J02