Verwaltungsgerichtshof
24.07.2018
Ra 2018/08/0184
Die bloße "Nichtbeanstandung" in der Vergangenheit stellt noch keine Verwaltungsübung dar, auf die ein Meldepflichtiger vertrauen durfte. Die ihn treffende Erkundigungspflicht wird dadurch nicht aufgehoben (VwGH 7.10.2015, 2013/08/0015).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018080184.L01