Verwaltungsgerichtshof
14.11.2018
Ra 2018/08/0172
Sind weder die ausdrückliche Erteilung persönlicher Weisungen noch eine Einbindung in eine vom Dienstgeber bestimmte und kontrollierte betriebliche Ablauforganisation feststellbar, so ist das Vorliegen der persönlichen Abhängigkeit iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG anhand der persönlichen Kontrollunterworfenheit des Erwerbstätigen sowie allenfalls unter Heranziehung von Nebenkriterien für die persönliche Abhängigkeit zu beurteilen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2018/08/0173
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018080172.L09