Verwaltungsgerichtshof
14.11.2018
Ra 2018/08/0172
Das Tragen einer beschrifteten Arbeitskleidung bewirkt für sich keine Einbindung in einen Betrieb der beschäftigenden Partei, noch in den des betreffenden Kunden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2018/08/0173
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018080172.L07