Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2020

Geschäftszahl

Ra 2018/07/0455

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0163 E 27. Juni 2002 RS 9

Stammrechtssatz

Wenn eine Wasserkraftanlage nur dazu geeignet ist, gerade noch den Energiebedarf der eigenen Einrichtungen des Bewilligungswerbers zu decken, kann sich das Vorhandensein eines Vorteiles im allgemeinen Interesse im Sinne des Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 nur aus außergewöhnlichen, einer besonderen Begründung bedürftigen Umständen ergeben (Hinweis E 29.6.1995, 94/07/0163).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018070455.L15