Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/05/0282

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/06/0067 B 1. August 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre vergleiche etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2018/05/0283

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018050282.L04