Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/05/0262

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0437/65 E 20. Februar 1967 VwSlg 7086 A/1967 RS 4

Stammrechtssatz

Aus einer Benützungsbewilligung kann ein Recht auf die Belassung eines der Bauordnung oder dem Baukonsens nicht entsprechenden Zustandes nicht abgeleitet werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018050262.L02