Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/05/0217

Rechtssatz

Mangels Definition einer Kleingarage in den maßgebenden Rechtsvorschriften (OÖ BauTG) ist auf den fachlichen Sprachgebrauch zurückzugreifen, nach dem eine Garage mit einer Nutzfläche bis zu 100 m2 als "Kleingarage" anzusehen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018050217.L04