Verwaltungsgerichtshof
06.03.2019
Ra 2018/03/0138
Durch eine Produktplatzierung werden letztlich der Name, die Marke, die Leistungen, die Waren usw. eines Unternehmens - iS eines Werbeeffektes - gefördert vergleiche VwGH 5.5.2014, 2013/03/0122, VwSlg. 18.844 A, mwH auch auf die einschlägige Rechtslage nach dem Unionsrecht).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030138.L03