Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0124

Rechtssatz

Zur zweckmäßigen Erteilung einer Auskunft kann es geboten sein, dem Auskunftswerber nicht bloß mündliche oder schriftliche Auskunft über den Inhalt von Dokumenten zu erteilen, sondern den Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2017/03/0083).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030124.L03