Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0122

Rechtssatz

Da der Antragsteller auf Rezertifizierung als Baumeister keinen Beruf ausübt, zu dem jedenfalls auch die Erstattung von Gutachten gehört vergleiche demgegenüber etwa den Gewerbeumfang von Ingenieurbüros nach Paragraph 134, GewO, der unter anderem die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten umfasst), liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der Prüfung der Sachkunde nach Paragraph 4 a, Absatz 2, letzter Satz SDG 1975 nicht vor.

Beachte

Besprechung in:

ecolex 6 aus 2019,, S. 550;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030122.L07