Verwaltungsgerichtshof
19.12.2018
Ra 2018/03/0122
Da der Antragsteller auf Rezertifizierung als Baumeister keinen Beruf ausübt, zu dem jedenfalls auch die Erstattung von Gutachten gehört vergleiche demgegenüber etwa den Gewerbeumfang von Ingenieurbüros nach Paragraph 134, GewO, der unter anderem die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten umfasst), liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der Prüfung der Sachkunde nach Paragraph 4 a, Absatz 2, letzter Satz SDG 1975 nicht vor.
Besprechung in:
ecolex 6 aus 2019,, S. 550;
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030122.L07