Verwaltungsgerichtshof
19.12.2018
Ra 2018/03/0122
Neben dem Vorliegen der in Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Litera e und h SDG 1975 genannten Voraussetzungen ist zusätzlich auch das Vorliegen der Sachkunde nach Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Litera a, SDG 1975 Voraussetzung für die Verlängerung der Eintragung. Fehlt es an auch nur einer dieser Voraussetzungen, so darf die Eintragung nicht verlängert werden.
Besprechung in:
ecolex 6 aus 2019,, S. 550;
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030122.L03.1