Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0122

Rechtssatz

Neben dem Vorliegen der in Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Litera e und h SDG 1975 genannten Voraussetzungen ist zusätzlich auch das Vorliegen der Sachkunde nach Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Litera a, SDG 1975 Voraussetzung für die Verlängerung der Eintragung. Fehlt es an auch nur einer dieser Voraussetzungen, so darf die Eintragung nicht verlängert werden.

Beachte

Besprechung in:

ecolex 6 aus 2019,, S. 550;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030122.L03.1