Verwaltungsgerichtshof
16.12.2019
Ra 2018/03/0089
Ein Antrag auf Weiterführung eines bereits vom VwGH abgeschlossenen Verfahrens ist unzulässig, weshalb dieser Weiterführungsantrag zurückzuweisen ist (Paragraph 34, Absatz eins, VwGG).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030089.L02