Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0089

Rechtssatz

Ein Antrag auf Weiterführung eines bereits vom VwGH abgeschlossenen Verfahrens ist unzulässig, weshalb dieser Weiterführungsantrag zurückzuweisen ist (Paragraph 34, Absatz eins, VwGG).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030089.L02