Verwaltungsgerichtshof
21.01.2019
Ro 2018/03/0056
Bezüglich der "Wiedereinführung der Waffenpässe" für Angehörige der Polizei, der Militärpolizei und Justizwachebeamte ist auf das Fortwirken einer dienstlichen Gefahrenlage im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses außerhalb der Dienstzeit hinzuweisen.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030056.J04