Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2019

Geschäftszahl

Ro 2018/03/0056

Rechtssatz

Der Arbeitgeber (eines Angestellten einer Waffenhandelsfirma) hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht im Wege der Organisation der Arbeit für den Angestellten dafür vorzusorgen, dass eine befürchtete Gefahr möglichst hintangehalten wird vergleiche auch VwGH 20.12.2018, Ra 2018/03/0132).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030056.J02