Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.2019

Geschäftszahl

Ro 2018/03/0050

Rechtssatz

Die Abzinsung (Diskontierung) ist eine Rechenoperation aus der Finanzmathematik, womit der (Gegen)Wert einer zukünftigen Zahlung ermittelt wird. Die Abzinsung von Zahlungen erlaubt es, Beträge, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen, auf den maßgebenden Beurteilungszeitpunkt umzurechnen und damit vergleichbar zu machen. Um eine solche Berechnung durchzuführen, sind zwingend ein gewisses Maß an Sachverständnis für den Finanzmarkt und darauf bezugnehmende Rechenoperationen von Nöten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2018/03/0051

Besprechung in:

ecolex 10 aus 2019,, S. 918-919;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030050.J07