Verwaltungsgerichtshof
06.03.2019
Ro 2018/03/0031
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2018/03/0032
Ro 2018/03/0033
Ro 2018/03/0034
Ro 2018/03/0035
Ro 2018/03/0036
Ro 2018/03/0037
Ro 2018/03/0038
Ro 2019/03/0007
Ro 2019/03/0008
Ro 2019/03/0009
Besprechung in:
RdU 02 aus 2020,. S 72-78;
Es greift zu kurz, einem Flughafen unter Hinweis auf den fortschreitenden Klimawandel die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer (zusätzlichen) Start- und Landebahn zu versagen, wenn die THG-Emissionen im Flugverkehr insgesamt unverändert bleiben. Die unionsrechtlichen Regelungen zum EU-Emissionshandel haben dies aufgegriffen und setzen dementsprechend auf eine Reduzierung der THG-Emissionen durch die Luftfahrzeugbetreiber.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030031.J24