Verwaltungsgerichtshof
06.03.2019
Ro 2018/03/0031
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2018/03/0032
Ro 2018/03/0033
Ro 2018/03/0034
Ro 2018/03/0035
Ro 2018/03/0036
Ro 2018/03/0037
Ro 2018/03/0038
Ro 2019/03/0007
Ro 2019/03/0008
Ro 2019/03/0009
Besprechung in:
RdU 02 aus 2020,. S 72-78;
Auch wenn im Rahmen der UVP die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf das Klima zu untersuchen sind, bleibt vorrangig die Frage zu klären, welche THG-Emissionen einem Vorhaben zuzurechnen sind. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang das Vorhaben aufgrund der ihm zurechenbaren Emissionen Auswirkungen auf das Klima haben wird.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030031.J20