Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.2019

Geschäftszahl

Ro 2018/03/0031

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2018/03/0032

Ro 2018/03/0033

Ro 2018/03/0034

Ro 2018/03/0035

Ro 2018/03/0036

Ro 2018/03/0037

Ro 2018/03/0038

Ro 2019/03/0007

Ro 2019/03/0008

Ro 2019/03/0009

Besprechung in:

RdU 02 aus 2020,. S 72-78;

Rechtssatz

Auch wenn im Rahmen der UVP die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf das Klima zu untersuchen sind, bleibt vorrangig die Frage zu klären, welche THG-Emissionen einem Vorhaben zuzurechnen sind. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang das Vorhaben aufgrund der ihm zurechenbaren Emissionen Auswirkungen auf das Klima haben wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030031.J20