Verwaltungsgerichtshof
06.03.2019
Ro 2018/03/0031
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2018/03/0032
Ro 2018/03/0033
Ro 2018/03/0034
Ro 2018/03/0035
Ro 2018/03/0036
Ro 2018/03/0037
Ro 2018/03/0038
Ro 2019/03/0007
Ro 2019/03/0008
Ro 2019/03/0009
Aus dem Urteil des EuGH vom 14. März 2013, C-420/11, Leth, lässt sich nicht ableiten, dass das Unionsrecht einen "Freiraumschutz" vorgibt. In dieser Entscheidung ging es nicht um einen "Freiraumschutz", sondern (nur) um die Bedeutung der UVP für allfällige Schadenersatzansprüche, die sich aus der reduzierten Nutzungsmöglichkeit einer Liegenschaft - infolge Fluglärms - ergeben können.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030031.J11