Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0027

Rechtssatz

Die vorliegende massive Beeinträchtigung der Nachtruhe von 23 Uhr bis 3 Uhr durch Silierarbeiten (die Silage wurde mit einem Traktor im Fahrsilo verdichtet und anplaniert) kann von der in Paragraph 5, Absatz 3, Tir LPolG 1976 normierten Ausnahmeregelung nicht mehr als gedeckt angesehen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030027.L05