Verwaltungsgerichtshof
05.09.2018
Ra 2018/03/0027
Die vorliegende massive Beeinträchtigung der Nachtruhe von 23 Uhr bis 3 Uhr durch Silierarbeiten (die Silage wurde mit einem Traktor im Fahrsilo verdichtet und anplaniert) kann von der in Paragraph 5, Absatz 3, Tir LPolG 1976 normierten Ausnahmeregelung nicht mehr als gedeckt angesehen werden.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030027.L05