Verwaltungsgerichtshof
26.06.2019
Ro 2018/03/0009
GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 1
Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030009.J26