Verwaltungsgerichtshof
26.06.2019
Ro 2018/03/0009
Die Bestimmungen des Durchführungsgesetzes wurden gemeinsam mit der Volksanwaltschaft und unter Einbeziehung insbesondere von Nichtregierungsorganisationen unter Beachtung der "Guidelines on national preventive mechanisms" des Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT) vom 9. Dezember 2010, CAT/OP/12/5, ausgearbeitet. Bei der Erlassung der bundesgesetzlichen Ausführungsregelungen im VolksanwaltschaftsG 1982 in der Fassung des OPCAT-DG 2012 zu Artikel 18, des OPCAT wurde auch auf die sogenannten "Pariser Prinzipien", wie sie in einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993, UN Doc. A/RES/48/134 (1993) enthalten sind, Bedacht genommen vergleiche EBRV 1515 BlgNR 24. GP, 3, 9). Auch auf Grundlage der Gesetzesmaterialien ist beides bei der Auslegung der österreichischen Rechtslage beachtlich.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030009.J06