Verwaltungsgerichtshof
26.06.2019
Ro 2018/03/0009
Nach dem zur Umsetzung des Fakultativprotokolls (OPCAT) erlassenen OPCAT-DG 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 2012,, obliegen die nach dem Fakultativprotokoll dem nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folter zugewiesenen Aufgaben der Volksanwaltschaft und den dafür bei ihr eingerichteten Kommissionen vergleiche insbesondere Artikel 148 a, Absatz 3 und Artikel 148 h, Absatz 3, B-VG). Derart bildet die Volksanwaltschaft mit den von ihr eingesetzten Kommissionen den nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folter vergleiche EBRV 1515 BlgNR. 24. GP, 1, 3).
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030009.J05