Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.2018

Geschäftszahl

Ko 2018/03/0004

Rechtssatz

Der VwGH hat auf Grund einer Anzeige einer an der Sache beteiligten Partei von Amts wegen ein Verfahren zur Entscheidung des (positiven) Kompetenzkonfliktes dann einzuleiten, wenn er durch diese Anzeige "von dem Entstehen eines Konfliktes" Kenntnis erlangt vergleiche VwGH 30.3.2017, Ko 2017/03/0002).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:KO2018030004.K01