Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/02/0284

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat die mit einer erhöhten Geschwindigkeitsüberschreitung einhergehenden Umstände bereits durch die Gliederung der Absätze in Paragraph 99, StVO 1960 mit ihren unterschiedlichen Strafrahmen entsprechend gewichtet vergleiche VwGH 6.7.2015, Ra 2015/02/0042).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020284.L02