Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/02/0076

Rechtssatz

Die Entscheidung, welche Überprüfungen eines Kraftfahrzeuges dem Lenker vor dessen Inbetriebnahme gemäß Paragraph 102, Absatz eins, KFG 1967 zumutbar sind, ist das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Abwägung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020076.L02