Verwaltungsgerichtshof
20.02.2018
Ra 2018/02/0066
Das Aufstellen oder der Betrieb von Wettterminals ist zweifellos eine Tätigkeit im Rahmen der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wettkunden vergleiche VwGH 20.10.2017, Ra 2017/02/0078).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2018/02/0067