Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/02/0043

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/02/0236 B 2. Mai 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Auf diejenigen Aspekte einer angefochtenen Entscheidung, die lediglich in den Revisionsgründen genannt, nicht aber in den gesondert ausgeführten Zulässigkeitsausführungen als Rechtsfragen dargestellt werden, ist nicht näher einzugehen vergleiche VwGH 28.5.2015, Ra 2014/07/0062; 17.10.2017, Ra 2015/15/0011).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020043.L01