Verwaltungsgerichtshof
03.09.2018
Ra 2018/01/0370
Der bloße in der Zulassungsbegründung enthaltene Verweis auf detaillierte Ausführungen zu den Revisionsgründen genügt dem Erfordernis, gesondert die Gründe zu nennen, warum die Voraussetzungen des Artikel 133, Absatz 4, B-VG vorliegen, nicht vergleiche VwGH 18.3.2016, Ra 2015/01/0255 mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010370.L01.1