Verwaltungsgerichtshof
22.03.2018
Ra 2017/22/0184
Eine Konstellation, in welcher der Antrag zulässigerweise im Inland gestellt wurde, fällt nicht in den Anwendungsbereich des Paragraph 21, Absatz eins und Absatz 3, NAG 2005.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017220184.L01