Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0128

Rechtssatz

Aus der wiederholten Ausstellung einer Karte für Geduldete in der Vergangenheit ist nicht zwingend zu schließen, dass die Voraussetzungen für die weitere Duldung iSd Paragraph 57, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 vorliegen vergleiche E 31. August 2017, Ro 2016/21/0019).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220128.L03