Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0109

Rechtssatz

Durch die Zulassung zum ordentlichen Bachelorstudium wird zwar die Erfüllung der Bedingungen für das Studium bestätigt, was aber keinen Nachweis über die Erbringung von universitären Leistungen in einem bestimmten Ausmaß darstellt vergleiche VwGH 7.12.2016, Ra 2016/22/0037).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017220109.L04