Verwaltungsgerichtshof
02.11.2020
Ra 2017/22/0093
Eine Rückstufung setzt in einem ersten Schritt voraus, dass Paragraph 28, Absatz eins, NAG 2005 überhaupt zur Anwendung kommt, was nur dann der Fall ist, wenn die Voraussetzungen des Paragraph 52, Absatz 5, FrPolG 2005 erfüllt sind.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220093.L03