Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.11.2020

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0093

Rechtssatz

Eine Rückstufung setzt in einem ersten Schritt voraus, dass Paragraph 28, Absatz eins, NAG 2005 überhaupt zur Anwendung kommt, was nur dann der Fall ist, wenn die Voraussetzungen des Paragraph 52, Absatz 5, FrPolG 2005 erfüllt sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220093.L03